Bürger sollen Elektrofahrzeug mieten können

SPD Bedburg-Hau lässt E-Sharing prüfen

Karin Wilhelm, SPD-Fraktionsvorsitzende
Karin Wilhelm, SPD-Fraktionsvorsitzende

In einigen Jahren werden Elektroautos im Straßenverkehr Normalität sein. Genauso das Mieten von Autos. Nicht jede Familie wird mehr ein eigenes oder Zweitfahrzeug besitzen. Eine Entwicklung, die keine reine Großstadterscheinung mehr ist. Die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Bedburg-Hau hat sich Gedanken dazu gemacht und nun für Bedburg-Hau die Prüfung eines Sharingsystems E-Mobilität in den Rat eingebracht. „Den Bürgern soll es ermöglicht werden auf Bestellung ein Elektrofahrzeug buchen zu können. Wir wollen Umsetzbarkeit und Kosten prüfen lassen“, so die Bedburg-Hauer SPD-Ortsvereinsvorsitzende Karin Wilhelm. Als Antriebsalternative beim privaten KFZ wird der Elektromotor auf absehbare Zeit eine große Rolle spielen. Die Industrie habe sich weltweit darauf stark konzentriert, wie die SPD-Vorsitzende erläutert. „Mit stärkerer Verbreitung und durch technologischen Fortschritt werden Kosten sinken und Reichweiten steigen. Ebenso wird sich die Ökobilanz, durch mehr regenerative Energie, stetig verbessern“, erläutert sie.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Willi van Beek ergänzt: „Das E-Sharing Modell verspricht die Förderung der Elektromobilität und des Klimaschutzes. Zudem stellt es eine gute Option zur Sicherstellung der Mobilität der Menschen vor Ort dar“. Er stellt den praktischen Nutzen für Umwelt und Bürger heraus: „Wenn sich mancher den Kauf eines Erst- oder Zweitwagen erspart, spart dieser nicht nur viel Geld. Er schont auch die Umwelt. Zudem hat jeder durch das Mietmodell die Chance sich mit E-Fahrzeugen vertraut zu machen und dies in eine eigene Kaufentscheidung einzubeziehen“

Die beiden SPD-Vorsitzenden Wilhelm und van Beek verweisen im Antrag auf die Kommune Kerken, wo in Zusammenarbeit mit innogy E-Sharing bereits 2018 realisiert wurde. Dort wird das Fahrzeug während der Kernarbeitszeiten von Mitarbeitern der Verwaltung als Dienstfahrzeug genutzt und kann außerhalb dieser Zeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen von den Bürgerinnen und Bürgern gebucht werden.

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